Beitragsordnung
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Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde am 20. Dezember 2013 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist ab dem 01. Januar 2014 gültig.
§1 Höhe der Beiträge
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 150 Euro.
(2) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
§2 Ermäßigung
(1) Für Schüler und Studenten kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 75 Euro.
(3) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
§3 Fälligkeit/Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens am 01. April bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
(2) Die Zahlung des Beitrages kann bar oder per Überweisung erfolgen.